Unfallverhütungsvorschrift

Bei einer „UVV im zerlegten Zustand“ wird die Prüfung nach Abschnitt 4.3.1 der „Grundsätze für die Prüfung von Zentrifugen durch Sachkundige nach der Unfallverhütungsvorschrift Zentrifugen VBG 7z (ZH1/5)“ durchgeführt. Dies beinhaltet unter anderem die Prüfung aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen und Bauteile; die Prüfung aller Teile im Bezug auf deren Verschleiß, sowie der Tausch aller Lager, Dichtungen und sonstigen verschlissenen Teile.

Bei einer „UVV im Betriebszustand“ werden von uns nicht nur die für einen sicheren Betrieb der Zentrifugen wichtigen Komponenten geprüft, vielmehr wird die Zentrifuge einer umfassenden Prüfung unterzogen um so den Wartungszustand genau beurteilen zu können. In der Folge können in Abstimmung mit dem Kunden sinnvolle Intervalle für notwendige Wartungen festgelegt werden, die einen zuverlässigen Betrieb gewährleisten.